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Selbstständig oder freiberuflich – was ist der Unterschied?

  • 6. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Wer den Schritt in die berufliche Unabhängigkeit wagt, stößt schnell auf zwei Begriffe: selbstständig und freiberuflich. Häufig werden sie synonym verwendet, doch aus rechtlicher und steuerlicher Sicht gibt es deutliche Unterschiede. Wer seine Tätigkeit richtig einordnet, kann spätere Probleme mit Behörden vermeiden und von den jeweiligen Regelungen profitieren.


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Selbstständig – der Oberbegriff

Grundsätzlich gilt: Jeder Freiberufler ist selbstständig, aber nicht jeder Selbstständige ist Freiberufler.

Als selbstständig gelten alle Personen, die auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeiten. Sie sind nicht bei einem Arbeitgeber angestellt und entscheiden selbst über ihre Arbeitsweise, ihre Kunden und ihre Arbeitszeiten.


Zu den Selbstständigen gehören unter anderem:

  • Gewerbetreibende

  • Freiberufler

  • Einzelunternehmer

  • Gesellschafter bestimmter Unternehmensformen


Der Begriff „selbstständig“ beschreibt also zunächst die Art der Erwerbstätigkeit und keine bestimmte Rechtsform.


Was bedeutet freiberuflich?

Freiberufler üben sogenannte freie Berufe aus. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die persönliche Fachkenntnis und die eigene geistige Leistung im Vordergrund stehen.


Zu den klassischen freien Berufen gehören beispielsweise:

  • Ärzte und Zahnärzte

  • Rechtsanwälte und Notare

  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

  • Architekten und Ingenieure

  • Journalisten

  • Übersetzer

  • Künstler

  • Autoren

  • Designer

  • IT-Berater und Softwareentwickler (je nach Tätigkeit)


Ob eine Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich anerkannt wird, entscheidet im Einzelfall das Finanzamt anhand der konkreten Tätigkeit und der gesetzlichen Vorgaben.


Der wichtigste Unterschied: Gewerbe oder kein Gewerbe?

Der größte Unterschied besteht darin, dass Freiberufler in der Regel kein Gewerbe anmelden müssen.

Während Gewerbetreibende ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden, genügt Freiberuflern meist die Anmeldung ihrer Tätigkeit beim Finanzamt im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens.

Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand.


Gewerbesteuer – ein entscheidender Vorteil

Ein weiterer wesentlicher Unterschied betrifft die Besteuerung.

Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Sie versteuern ihre Einkünfte über die Einkommensteuer und – sofern erforderlich – die Umsatzsteuer.

Gewerbetreibende hingegen können gewerbesteuerpflichtig sein. Dabei gilt ein gesetzlicher Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Erst wenn der Gewerbeertrag diesen Freibetrag überschreitet, fällt Gewerbesteuer an.


Buchhaltung und Gewinnermittlung

Sowohl Freiberufler als auch viele kleinere Gewerbetreibende können ihren Gewinn häufig mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sofern sie nicht buchführungspflichtig sind.

Größere Unternehmen oder Kapitalgesellschaften unterliegen dagegen regelmäßig der doppelten Buchführung.


Welche Rechtsformen sind möglich?

Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können unterschiedliche Rechtsformen wählen. Häufig sind beispielsweise:

  • Einzelunternehmen

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Partnerschaftsgesellschaft (für Freiberufler)

  • Unternehmergesellschaft (UG)

  • GmbH

Die passende Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Haftung, Kapitalbedarf oder geplanter Unternehmensgröße.


Kann sich der Status ändern?

Ja. Entwickelt sich eine ursprünglich freiberufliche Tätigkeit in Richtung Handel oder Produktion, kann sie als gewerblich eingestuft werden. Auch wenn neben einer freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe betrieben wird, müssen beide Bereiche steuerlich sauber voneinander getrennt werden.

Deshalb lohnt es sich, die eigene Tätigkeit regelmäßig zu überprüfen und bei Unsicherheiten steuerlichen Rat einzuholen.



Freiberuflich und selbstständig sind nicht dasselbe. Während „selbstständig“ alle Formen der selbstständigen Erwerbstätigkeit umfasst, beschreibt „freiberuflich“ eine besondere Gruppe von Berufen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Der Status als Freiberufler bringt einige Vorteile mit sich – etwa den Wegfall der Gewerbeanmeldung und der Gewerbesteuer. Gleichzeitig ist entscheidend, dass die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich den gesetzlichen Kriterien entspricht.

Wer sich frühzeitig mit den Unterschieden beschäftigt, schafft eine solide Grundlage für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit und vermeidet unnötige bürokratische Hürden.

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